Physio van Rooij van Engelen GmbH & Co.KG

Goethestr. 3
47441 Moers

Telefon: 02841-1 64 59
Fax: 02841 - 88 13 79 8
E-Mail: physio.vanrooij@hotmail.com


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Dienstag:
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Allgemeine Patienteninfos

Was muss ich mitbringen?

Kommen Sie zu den Terminen in bequemer, sportlicher Kleidung. Bringen Sie außerdem bitte zu jeder Behandlung ein eigenes Handtuch mit.

Behandlungsdauer

Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten liegt eine Regelbehandlungszeit von 15 Minuten vor. Wir sind der Meinung, dass dies nicht ausreichend ist um Behandlungserfolge zu erzielen.

Unsere Behandlungszeit beträgt 25 bis 30 Minuten!

Unsere Leistungen liegen somit weit über dem, was von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen einer „normalen“ physiotherapeutischen Behandlung übernommen wird.

Pünktlichkeit

Bitte erscheinen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin, damit wir beispielsweise organisatorische Anliegen im Vorfeld klären können. 5 Minuten vor Behandlungsbeginn sind in der Regel ausreichend. Aufgrund der Covid-19 Situation bitten wir Sie nicht zu früh zum Termin zu erscheinen, um eine größere Ansammlung im Wartebereich zu verhindern.

Rezeptgebühren

Physiotherapeutische Leistungen sind Versicherungsleistungen der Krankenkassen. Übernommen werden jedoch nicht die Gesamtkosten, sodass im Normalfall eine Eigenbeteiligung vorgesehen ist. Diese setzt sich wie folgt zusammen: 10,00 € Rezeptgebühr + 10% des Rezeptwertes. Wir bitten Sie darum, die Rezeptgebühr am Tag der ersten oder zweiten Behandlung zu bezahlen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, teilen Ihnen gerne den genauen Betrag mit.

Befreiung von der Rezeptgebühr

Sollten Sie von der Rezeptgebühr befreit sein, bringen Sie bitte Ihren Befreiungsasweises bzw. eine Kopie davon mit. Bei Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, ob Sie Anrecht auf eine Befreiung von der Zuzahlung haben.

Rezeptgültigkeit und Therapiedauer

Eine kassenärztliche Verordnung ist in der Regel bis 14 Tage nach Ausstellungsdatum gültig, weswegen der Ersttermin innerhalb dieses Zeitraumes stattfinden muss. Aufgrund von Covid-19 wurde die Frist auf 28 Tagen verlängert. Des Weiteren darf die Behandlung nicht länger als 28 Tage unterbrochen werden. Bitte achten Sie gemeinsam mit uns darauf, dass diese Fristen eingehalten werden.

Terminabsagen

Termine ersparen Ihnen und allen anderen Patientinnen und Patienten Wartezeit. Falls Sie einen Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, bedeutet dies für uns für die vereinbarte Behandlungszeit einen Arbeitsausfall, den wir nicht kompensieren können. Wir behalten uns daher vor, Ihnen den Ausfalltermin in voller Vergütungshöhe in Rechnung zu stellen.

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